Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend: Bedingungen) sind ein integrierter Teil des Reisepaketprogramms und daher des Vertrages zwischen dem Reisebüro DentalGetaway (nachstehend: Büro) und des Auftragnehmers der Dienstleistungen des Reisebüros (nachstehend: Kunde). Alle Vereinbarungen zwischen diesen beiden Seiten sind Subjekt dieser Bedingungen und sind für das Büro und den Kunden verbindlich, sofern im Vertrag nicht anders vorgeschrieben.
Um das Dentalreisearrangement zu bestätigen, sollte der Kunde eine Buchungsanzahlung im Betrag von 50% des Gesamtpreises des Pakets leisten. Die Paketsumme umfasst den Preis für die Unterkunft, den Transfer und alle anderen Leistungen, die in die Freizeitgestaltung der Kunden eingeschlossen sind - Restaurants, Ausflüge - falls vom Kunden derartiger Service erwünscht wird. Die Anzahlung schliesst nicht den Preis der Zahnbehandlung ein, welche der Zahnarztpraxis nach Abschluss der Behandlung gezahlt werden sollte.
Die Leistung der Anzahlung sollte spätestens 25 Tage vor der Ankunft erfolgen. Der Restbetrag des Pakets sollte nach der Ankunft beglichen werden.
Alle Bankgebühren und Kosten (SHA Gebührenkod), die durch die Geldüberweisung ins Ausland entstehen, sind vom Kunden zu entrichten. Für Reservierungen, die nicht im ersuchten Gesamtbetrag geleistet wurden, werden keine Buchungsbelege ausgestellt und es wird keinerlei Möglichkeit bestehen, die gebotenen Dienstleistungen anzubieten.
Es fällt keinerlei Reservierungsgebühr an.
Durch Annahme des Angebots des Reisebüros und durch Leistung der Anzahlung bestätigt der Kunde, dass er mit dem Inhalt des Programms/Reisepakets sowie mit den aktuellen Bedingungen einvernehmlich ist sowie dass diese in Gänze angenommen werden.
Sobald die Zahlung beim Reisebüro eingeht, stellt dieses an den Kunden einen Buchungsbeleg zur Bestätigung aus.
Ab diesem Zeitpunkt wird der Vertrag als verbindlich betrachtet.
Nachdem der Kunde den Buchungsbeleg erhalten hat und es zu einer Buchungsauflösung und Vertragskündigung kommt, wird die Buchungsanzahlung nicht erstattet.
Andererseits ist das Reisebüro zur vollständigen oder teilweisen Kündigung des Vertrages berechtigt, ohne Verpflichtung zum Schadensersatz gegenüber dem Kunden, im Falle von ausserordentlichen und unvorhersehbaren Vorfällen, die nicht verhindert, vermieden oder ausgeschlossen werden konnten – und falls diese zum Zeitpunkt der Vertragsabschliessung bestanden hätten, wären sie ein berechtigter Grund für das Reisebüro, den Vertrag nicht abzuschliessen.
Trotzdem hat der Kunde den Anspruch auf Erstattung der Buchungsanzahlung in Gänze.
Bei Vertragsabschluss muss der Kunde die richtigen und gültigen persönlichen Daten abgeben. Ebenfalls muss der Kunde auf Antrag des Reisebüros seine persönlichen Dokumente vorlegen, die für die Reisevereinbarungen erforderlich sind. Das Reisebüro muss den Kunden über alle Reisepass-, Visa und andere Reiseanforderungen informieren. Danach ist es ausschliesslich die Verantwortung des Kunden, die Reisepass- oder VISA-Anforderungen zu erfüllen. Das Reisebüro sollte nicht verantwortlich sein für jegliche Verzögerungen oder Kosten, die als Ergebnis unangemessener Reiseunterlagen des Kunden entstanden sind. Das Reisebüro übernimmt keine Haftung für den Verlust oder Beschädigung der Reisedokumente.
Gemäss dem Gesetz über die Tourismusdienstleistungen ist das Reisebüro verpflichtet, dem Reisenden ein Reiseversicherungspaket zu bieten, bestehend aus: Unfall- und Krankenversicherung während des Auslandsaufenthaltes, Reisegepäckversicherung, Reisekündigungsversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung. Mit der Vertragsunterfertigung bestätigt der Kunde, dass ihm ein Reiseversicherungspaket geboten wurde. Falls der Reisende die erwähnte Versicherung wünscht, handelt das Reisebüro als Vermittler zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft, mit welcher der Vertrag abzuschliessen ist.
Das Reisebüro deckt keinerlei Kosten für Krankheit, die vor oder während der Reise auftritt.
Das Reisebüro wird als Haftender für jeglichen Schaden, Verlust oder Beschädigung durch eigene Handlung oder Unterlassung betrachtet, nur und ausschliesslich, wenn dem Kunden diese Dienstleistungen vom Reisebüro angeboten werden. Zwecks der Inanspruchnahme sollte der Kunde den Schaden, Verlust oder Beschädigung erlitten haben, der ursächlich mit der Leistungserbringung in Verbindung steht. Andererseits, wenn das Reisebüro als Vermittler für den Kunden handelt, in der Anschaffung der Dental-, Transport, Unterkunfts- und/oder anderen Arten von Dienstleistungen, die von Dritten geleistet werden, sollte dieses nicht als verantwortlich für jeglichen Verlust, Unfall, Beschädigung, Verzögerung, Mangel, Unterlassung oder Unregelmässigkeit betrachtet werden, die bei der Dienstleistungserbringung auftreten oder verursacht werden können. In solchen Beispielen sollte das Reisebüro nur und ausschliesslich im Falle von grober Fahrlässigkeit bei der Wahl solcher Personen als verantwortlich betrachtet werden. Ebenfalls sollte das Reisebüro nicht verantwortlich sein für Beschädigungen, Schäden und/oder Verlust, die dem Kunden durch höhere Gewalt verursacht wurden. Beschwerden über die Dienstleistungen sollten unverzüglich an das Reisebüro übermittelt werden. Alle Erstattungsansprüche sollten innerhalb der Frist von 15 Tagen nach Abschluss der Reise gestellt werden und die entsprechende Erstattung erfolgt nur nach Bestätigung des Reisebüros.
Gemäss dem Gesetz über die Tourismusdienstleistungen hat das Reisebüro einen Versicherungsvertrag mit dem Versicherer für Schäden abgeschlossen, die dem Kunden entstehen können als Ergebnis der Nichterfüllung, teilweisen Erfüllung oder nicht angemessenen Erfüllung der Pflichten in bezug auf die Pauschalreise. Das Reisebüro hat auch einen Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen, um dem Kunden Schadensersatz zu bieten: - des für die Reise beglichenen Preises, falls die Dienstleistungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reisebüros nicht geleistet wurden; - angefallene Kosten wegen der Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs für die Rückkehr der Kunden zum Abfahrtsort. Bei einem der voher angeführten Fälle sollte der Kunde den Versicherer baldmöglichst kontaktieren und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Der Kunde nimmt alle rechtlichen Verpflichtungen an, welche aus diesen Bedingungen und den Rechtsvorschriften hervorgehen. Im Streitfall aufgrund dieses Vertrages sollten der Kunde und das Reisebüro sich bemühen, diesen einvernehmlich zu lösen. Im Falle eines gescheiterten Versuchs so einer Vereinbarung vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Handelsgerichtes in Rijeka, Kroatien.